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15. Februar 2005
Kontakt: Dr. Edmund Haferbeck, Tel . +49 (0)711-866-6165
Stuttgart/Amberg -- In Österreich und der Schweiz sind sie längst illegal. Nun müssen sich – nach einer jüngsten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 3 C 7.04) - auch in Deutschland die letzten ca. 25 Pelzfarmen einem Genehmigungsverfahren nach dem Tierschutzgesetz unterziehen.
Die internationale Tierrechtsorganisation PETA setzt sich seit Jahren mit spektakulären Aktionen und Anzeigen u.a. gegen die illegale letzte Nerzfabrik Süddeutschlands der Brigitte Seebauer im LK Amberg ein. Nachdem sich der zuständige Amtstierarzt Dr. Pilz seit 4 Jahren weigert, einen Bescheid gemäß dem Bayrischen Pelztiererlass auszustellen, ist er nun verpflichtet, ein Genehmigungsverfahren nach §11 Tierschutzgesetz einzuleiten, das auf genau diesem Erlass basiert. Dessen Auflagen will die Nerzkäfigbatterie-Betreiberin Seebauer wie alle anderen aber nicht erfüllen. Vorgeschrieben sind für Nerze mindestens 6 qm Gehege, Kletter-, Beschäftigungs- und Bademöglichkeiten sowie fester Boden und vieles mehr. Die Tiere stehen jedoch, wie Foto- und Videoaufnahmen belegen, nach wie vor ohne jegliche Beschäftigungsmöglichkeit auf 0,27 qm Käfiggitter, das sich in die zarten Füße einschneidet. Und das, obwohl diese Wildtiere in Freiheit Reviere von bis zu 30 Quadratkilometern beanspruchen!
Da im März wieder mit der Zucht der jährlichen „Produktionslinie“ mit über 1000 Jungtieren begonnen werden soll, drängt die Zeit für das Genehmigungsverfahren. „Wenn der Amtstierarzt jetzt nicht unverzüglich handelt und die illegale Zucht unterbindet, macht er sich der 1000fachen Tierquälerei mitschuldig“, so Dr. Edmund Haferbeck, PETAs Rechtsberater und Pelztierzuchtexperte. „Dies werden wir nicht dulden und gegebenenfalls Anzeige wegen Amtsmissbrauchs erstatten.“
In einem Offenen Brief fordert die Tierrechtsorganisation den Amtstierarzt jetzt letztmalig auf, „die nunmehr für ganz Deutschland gültige höchstrichterliche Rechtsprechung des BVerwGs zur Pelztierhaltung unverzüglich umzusetzen!!! […] Unsere Ungeduld ist damit begründet, dass die Pelztierzuchtbranche alle erdenklichen Verzögerungstaktiken herangezogen hat, um die bereits in grundsätzlicher Art 1992 vom Bundesrat beschlossenen Haltungsbedingungen bis heute zu verhindern. Dies ist nicht mehr hinnehmbar, zumal auch die landesrechtlichen Erlasse in unverantwortlicher Weise ins Leere gelaufen sind, obwohl zumindest in Hinsicht auf § 11 TSchG die Rechtslage eindeutig und vom Gesetzgeber her klar war.“
PETA bietet seit langem an, den Abbau der Käfige sowie die Tiere zu übernehmen, um sie an Auffangstationen zu vermitteln bzw. - unter tierärztlicher Aufsicht – kontrolliert in die Freiheit zu entlassen! Radikale Tierrechtsaktivisten drohen laut PETA auch seit längerem damit, die Nerze vor Ort in die Freiheit zu entlassen! Solche Befreiungsaktionen finden etwa ein Dutzend Mal jährlich in ganz Europa statt und sollen die effektivste Methode sein, die grausame Pelztierhaltung zu beenden.
Ein Aktionsaufruf gegen die Nerzfarm Seebauer befindet sich hier. Der Offene Brief folgt unten. Weitere Infos und Fotos von Pelzkäfigbatterien auf www.Pelzinfo.de
PETA ist mit über 800.000 Mitgliedern weltweit die größte Tierrechtsorganisation. Ziel der Organisation ist es, durch Aufdecken von Tierquälerei, Aufklärung der Öffentlichkeit und Veränderung der Lebensweise jedem Tier zu einem besseren Leben zu verhelfen.
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Stuttgart, 14.02.05
Landratsamt Ambach-Sulzbach
Herrn Veterinäroberrat Dr. Pilz
Hockermühlstr. 53
922224 Amberg
EILT! BITTE SOFORT
VORLEGEN!
BRANDBRIEF!
Sofortige Umsetzung
des Urteils des BVerwGs zur Pelztierhaltung
hier: Aufforderung an Seebauer u.a. zur Beantragung einer § 11 TSchG-Genehmigung
Sehr geehrter Herr Pilz,
unter Berufung
auf unser Schreiben v. 1.2.2005 (dort Punkt 3) an das Bayerische Verbraucherschutzministerium,
auf das bislang keine Antwort erfolgt ist, fordern wir Ihr Amt letztmalig unverzüglich
auf, die nunmehr für ganz Deutschland gültige höchstrichterliche
Rechtsprechung des BVerwGs zur Pelztierhaltung umzusetzen!!!
Diese Umsetzung hat noch bis zur ab März einsetzenden Ranzzeit zu erfolgen,
um eine neue Zucht zu verhindern. Seebauer hat keine Genehmigung nach §
11 TSchG, er betreibt damit seine Farm eindeutig illegal, da die neuen Regelungen
auch für Altbetriebe gelten ausweislich des beigefügten Urteils. Sollte
er einen Antrag zur Genehmigung nach § 11 TSchG stellen, sind die Kriterien
des bayerischen Erlasses zur Pelztierhaltung an die Tierhaltung zugrundezulegen.
In gleicher Form geht ab sofort auch das Land Schleswig-Holstein vor, NRW wird
folgen, dort wird der Druck gerade aufgebaut.
Unsere Ungeduld ist damit begründet, dass die Pelztierzuchtbranche alle
erdenklichen Verzögerungstaktiken herangezogen hat, um die bereits in grundsätzlicher
Art 1992 vom Bundesrat beschlossenen Haltungsbedingungen bis heute zu verhindern.
Dies ist nicht mehr hinnehmbar, zumal auch die landesrechtlichen Erlasse in
unverantwortlicher Weise ins Leere gelaufen sind, obwohl zumindest in Hinsicht
auf § 11 TSchG die Rechtslage eindeutig und vom Gesetzgeber her klar war.
Wir werden nunmehr auch den – nach Absprache zwischen uns zwischenzeitlich
heruntergenommenen – Aktionsaufruf mit Anpassung an diese Rechtslage wieder
auf die Homepage setzen! Wir akzeptieren auch hinsichtlich der Aussicht darauf,
dass Seebauer 2006 ohnehin aufhören will, keine weiteren Verzögerungen
und setzen alles daran, die neue „Produktionslinie“ mit über
1000 Pelzern für dieses Jahr zu verhindern! Im Schreiben v. 1.2.05 haben
wir bereits die unverzügliche Umsetzung des Urteils verlangt! Bei Nichtumsetzung
kann eine Mitverantwortung Ihres Amtes nicht mehr verneint werden.
Mit freundlichem Gruß
(Dr. Haferbeck)
wiss. Mitarbeiter
Anlage: Urteil des BVerwGs v. 9.12.04, Az. 3 C 7.04
DU an: Bayerisches Verbraucherschutzministerium, Frau Dr.Marschner