08.02.2005
Schleswig-Holstein
rückt Pelzfarmern auf den Pelz
Menschen für Tierrechte fordern: Bundesweite Pelztierzucht-Verordnung
nicht länger ausbremsen!
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte begrüßt das beispielhafte
Verhalten von Schleswig-Holsteins Umweltminister Klaus Müller (Bündnis
90/Die Grünen) zur Beendigung der skandalösen, tierquälerischen
Haltung von Nerzen und Chinchillas in engen Drahtkäfigen. Gleichzeitig
demonstriere dieses Handeln eines einzelnen Bundeslandes einmal mehr die Notwendigkeit
einer bundeseinheitlichen Regelung, die der Bundesrat bereits 2001 von der Regierung
gefordert habe.
Der Verband hält es für überfällig, dass das Land Schleswig-Holstein
seinem Erlass aus dem Jahr 2001 nun Taten folgen lässt. Nachdem die Vorgaben
des Erlasses weder von den Betreibern der Pelzfarmen umgesetzt, noch von den
Behörden der Landkreise entsprechend eingefordert wurden, erhalten die
Betreiber nun Ordnungsverfügungen, die tierfreundlicheren Haltungsvorgaben
umzusetzen. Anderenfalls drohen Schließungen. Tierschutz-Rechtsexperte
und Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte Dr. jur. Eisenhart
von Loeper betont: »Schleswig-Holstein hat mit der Schaffung des Erlasses
und seiner Umsetzung den einzig richtigen Weg eingeschlagen, um dem Staatsziel
Tierschutz konsequent Nachdruck zu verleihen.«
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte kritisiert zugleich die immer noch fehlende Regelung der Pelztierhaltung auf Bundesebene. Die Bedenken von Bundeswirtschaftsminister Clement und Bundesjustizministerin Zypries gegen eine tiergerechtere Pelztierhaltung per Verordnung durch Bundesverbraucherministerin Künast seien unverständlich. Der Vorstoß des Landes Schleswig-Holstein, wie ihn Umweltminister Müller unternehme, komme im richtigen Augenblick, so von Loeper. Er sei ein wichtiges Signal, endlich auch eine bundesweit geltende tierfreundliche Regelung der Pelztierhaltung zu schaffen.
In Deutschland existieren rund 30 Pelzfarmen, auf denen jährlich etwa 300.000 Tiere getötet werden. Schleswig-Holstein scheiterte 2001 im Bundesrat mit dem Antrag, die Pelztierhaltung ganz zu verbieten. Aber der Bundesrat beschloss, dass die Regierung eine Verordnung zur so genannten artgerechten Pelztierhaltung erarbeiten solle. Verschiedene Entwürfe kamen zur Debatte, bislang ohne Ergebnis. Somit dauert die Qual der Nerze, Füchse, Iltisse, Sumpfbiber und Chinchillas in Deutschland an. Andere Staaten sind hier weiter: Österreich, Schweiz, Großbritannien und Niederlande haben Pelztierfarmen bereits verboten oder Auflagen erlassen, welche die Lebensbedingungen der Tiere verbessern.
Kontakt:
Dr. jur. Eisenhart von Loeper, Tel.: 074 52 – 49 95