Die KarstadtQuelle AG bestätigt ihren Rückzug aus dem Pelzgeschäft.


KarstadtQuelle Aktiengesellschaft · Theodor-Althoff-Straße 2 · 45133 Essen


Offensive gegen die Pelzindustrie
Herrn Karl Hoff {Name geändert, Red.}
Leonrodstr. 19
80634 München


05. Dezember 2003


Heinz-Dieter Koeppe
Direktion
Umwelt und Gesellschaftspolitik

 

Sehr geehrter Herr Hoff,

wir danken Ihnen für den konstruktiven Dialog, Ihre Anregungen und Hinweise auf mögliche Fehlerquellen in einigen unserer Tochtergesellschaften.

Nach wie vor stehen wir zu unserer Aussage vom September 2002, uns aus dem Echtpelzgeschäft zurückzuziehen. Leider sind jedoch in einigen unserer Unternehmen tatsächlich Fehler unterlaufen. Aus im Einzelnen noch zu klärenden Gründen, wurde die geltende Regelung, Echtpelz-Produkte nach Abverkauf in der laufenden Saison aus dem Sortiment zu nehmen, daher noch nicht vollständig in allen Filialen und Tochtergesellschaften umgesetzt. Darüber hinaus gab es unterschiedliche Auslegungen zum Thema Kaninchenfell und Kaninchenfellbesatz. So kam es nun zwar zu Verzögerungen, doch die Entscheidung zur konzernweiten Umsetzung des Rückzugs aus dem Pelzgeschäft steht nicht infrage.

Wir prüfen, wo die Probleme liegen und werden die Regelung jetzt auf dieser Basis konsequent umsetzen. Sie sieht folgende Punkte vor, über die wir alle zuständigen Stellen im Konzern erneut nachdrücklich informiert haben:

1. Produkte aus oder mit Pelzen von Tieren, die ausschließlich zum Zwecke der Pelzproduktion gejagt oder in Zuchtfarmen gehalten werden, werden ab sofort nicht mehr in die Sortimente aufgenommen. In diese Regelung schließen wir Kaninchenfell ein, obwohl die Tiere auch für die Nahrungsmittelproduktion gezüchtet werden.

2. Diese Regelungen gelten auch für Produkte mit nur geringem oder teilweisem Pelzbesatz bzw. -futter wie z.B. an Bordüren, Kragen, Schals, Handschuhen, Schuhen, Pullovern oder auch an sogenannten "Deko-Tieren".

3. Aktuell vorhandene Bestände werden noch abverkauft.

4. Produkte in Pelzoptik der unter 1 genannten Tierarten dürfen ausschließlich aus Kunst- oder Webpelz bestehen.

5. Ausgenommen von dieser Regelung sind Felle oder Leder, die aus der Nahrungsmittelkette gewonnen werden. Hierzu zählen unter anderem Leder/Felle von Rind, Schaf, Schwein und Ziege.

Wir danken Ihnen nochmals für Ihr Engagement. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte jederzeit an uns unter Tel.: +49 (0)201-727-7677 oder -7234, Fax: +49 (0)201-71 38 70 oder per E-mail an susanne.kupka@karstadtquelle.com.


Mit freundlichen Grüßen

gez. Heinz-Dieter Koeppe
Direktor Umwelt- und Gesellschaftspolitik