Gerichtsverhandlung gegen Tierrechtlerin in Verbindung mit der Versammlung am 21.12.2002 in Dortmund

Am 02.10.03 gab es erneut einen Prozeß gegen eine Teilnehmerin einer Versammlung gegen den Pelzverkauf bei Peek und Cloppenburg vom Dezember letzten Jahres. Während der Versammlung am 21.12.2002 kletterten zwei Tierrechtler mit Flugblättern, einem Transparent und einem Megaphon auf das Vordach von P&C und informierten die vorbeiziehenden PassantInnen über das grausame Geschäft, an dem sich Peek und Cloppenburg beteiligt. Zur gleichen Zeit befand sich eine Tierrechtlerin bekleidet in einem blutigen Pelzmantel im Schaufenster von P&C und hielt Plakate mit Fotos, die die Zustände auf sogenannten Pelztierfarmen zeigen, hoch. An zwei Schaufensterscheiben von P&C floß Kunstblut hinab.

Die Beschuldigte Alexandra Lehmann gab im Verfahren an, damals per Internet erfahren zu haben, daß an dem Tag eine Demonstration gegen den Pelzhandel bei P&C stattfinden wird, so wie bis dahin schon Demonstrationen gegen P&C stattgefunden hatten. Von Aktionen, die andere dort während der Versammlung durchgeführt haben, habe sie im Vorfeld nichts gewußt. An einer diesbezüglichen Absprache sei sie erst recht nicht beteiligt gewesen. Sie sei dort gewesen, um gegen den Pelzverkauf bei P&C zu demonstrieren und habe auch nichts weiter getan.

Mit der lapidaren Begründung, er glaube dies nicht, machte Richter Grashoff eine Aussage, die für sich spricht. Er hatte weder Beweise, noch Indizien, die seine Annahme untermauern konnten. Allein sein Glaube war es, der zählte. Wohl wissend, dass sein Glaube für eine Verurteilung wegen Beihilfe zu Straftaten in einem Rechtsstaat, wie Deutschland einer sein soll, allein nicht ausreicht, stellte er die Beschuldigte dann vor folgende Wahl. Entweder sie stimme seinem Angebot mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen Zahlung von 400 Eur einzustellen, zu, oder sie werde jetzt für ca. fünf Stunden festgesetzt, ihre Privatwohnung werde in der Zeit auf seine Veranlassung hin durchsucht und ihr Computer beschlagnahmt, um nach Mails von vor dem 21.12.2002 zu suchen, die eine vorherige Absprache belegen könnten. Derart unter Druck gesetzt, stimmte die Angeklagte schließlich zu.

Wer möchte schon, wenn er/sie nichts weiter getan hat, als normal an einer Demonstration, wie sie ständig stattfinden, teil zu nehmen, aufgrund einer Gerichtsverhandlung (dass es überhaupt so weit gekommen ist, ist schon ein Unding an sich) festgesetzt werden, eine Hausdurchsuchung in seiner/ihrer Privatwohnung haben und dann noch wochen- wenn nicht monatelang auf einen so wichtigen Gegenstand wie einen Computer verzichten, zumal es möglicherweise nicht nur der eigene oder einzige Computer ist, der beschlagnahmt wird?

Festgehalten werden kann: Die Versammlungsfreiheit ist bei solch einem Vorgehen der Judikative nicht mehr gegeben. Wer zu einer Versammlung geht, weiß nie, was Dritte tun und kann dafür auch nicht haftbar gemacht werden, erst recht nicht, wenn man sich komplett aus den Geschehnissen heraushält. Dann auch noch eine gemeinsame Planung zu unterstellen, ist mehr als eine Dreistigkeit. Der Richter war hier von einer gemeinsamen Planung ausgegangen, ohne auch nur ein Indiz dafür zu haben, geschweige denn einen Beweis. Die Drohung mit der Festsetzung der Angeklagten und der Beschlagnahme und Entwendung des Computers ist ein Vorgehen, das einer Erpressung nahekommt.

Da der Glaube des Richters in diesem Verfahren eine so große Rolle gespielt hat, zeigt sich wohl, dass der Spruch "Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand!", nicht von irgendwoher kommt, so man denn an Gott glaubt.

U.N.