15.08.2003

Prozess am Amtsgericht Düsseldorf gegen TierrechtlerInnen, die sich im Januar d.J. bei P&C Düsseldorf festgekettet hatten

Schwarzer Freitag - Justiz und Tierrechte - ein Skandalurteil

Am Freitag hat sich wieder einmal bewahrheitet, dass Mitgefühl
und Gerechtigkeit im derzeitigen Rechtssystem inkompatibel sind.

Vor dem Düsseldorfer Landgericht mußten sich die Tierrechtler
Ulf N., Christian B. und Melanie B. verantworten. Ihnen wurde
Hausfriedensbruch vorgeworfen. Anläßlich einer Protestaktion
hatten sie die P&C Filiale an der Shadowstraße betreten, sich
dort mit Handschellen und Bügelschlössern im Rolltreppenbereich
festgekettet und lauthals gegen Beteiligung und Profit von P&C am
grausamen Pelzgeschäft protestiert.
Da die Schlüssel nicht mit ins Kaufhaus genommen wurden, konnte der
Aufforderung, das Haus zu verlassen keine Folge geleistet werden.
Auch die Polizei hatte für diese Handschellen keine Schlüssel, am
Ende löste die Feuerwehr das fesselnde Problem.

Alle drei Beschuldigten gaben die Tat zu. Im Gegensatz zu sonstigen
Prozessen wollten weder Richter, noch Staatsanwalt mehr hören,
Motive, Beweggründe, strafmildernde Rechtfertigungen ließen Richter
wie Staatsanwältin völlig kalt.
So interessierte Justizia sich schlußendlich ausschließlich für das
Strafmaß. Im Falle der Beklagten Ulf N. und Christian B. befand man
eine Geldstrafe über 40 Tagessetze für ausreichend. Da Melanie B.
aufgrund anderen Protestaktionen bereits Vorstrafen in ihrer Akte
stehen hat und zudem der Richter aufgrund ihres Pladoyers seine
Mittagspause um 5 Minuten verschieben mußte, wurde hier tief in den
Sack der Sanktionen gegriffen. 3 Monate Haftstrafe auf Bewährung
lautete das Urteil, skandalös angesichts der bereits bestehenden
Tierschutzgesetze und des grundgesetzlichen Staatszieles Tierschutz
sowie in Anbetracht der Urteile, die regelmäßig weitaus weniger
Härte walten lassen, wenn Tierausbeuter sich aufgrund ihrer
Straftaten zu verantworten haben.
In der Urteilsbegründung verwies der Richter auf die ausreichend
vorhandenen legalen Möglichkeiten zur Veränderung (z.B. die Grüne
Partei) und das diese Form des Protestes eindeutig auf der falschen
Ebene stattgefunden habe. Bei Frau B. sei offenkundig, dass sie
nicht gewillt sei, die derzeitigen, vom System geschützten
Grausamkeiten, zu tolerieren und drei Vorstrafen keinen Besserungs-
effekt gezeigt hätten. Mit ihrer Art des Protestes müsse sie ja auch
vor Legebatterien demonstrieren.

Offenkundig fürchtete der Richter um sein Sonntagsei. Daher sei mit
einer Geldbuße nicht getan, sondern es müsse eine Haftstrafe
verhängt werden und dann holte er, der nun schon viel zu lange auf
seinen Mittagsbraten warten mußte, eine weitere Peitsche heraus. In
der Urteilsbegründung erhöhte er die schon äußerst hohe Strafe um
eine zusätzliche Geldstrafe von 1.500 Euro zugunsten eines
Sterbe-Hospizes.

Man kann nur hoffen, dass der ehrenwerte Richter dabei noch mit
gutem Gewissen essen kann, denn sonst sind wohl Magengeschwüre zu
befürchten.

R.B.